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Riester Rente für Selbstständige

Riester Rente für Selbstständige

Nach landläufiger Meinung kommt eine Riester-Rente für Selbstständige nicht in Frage, doch ganz so einfach ist es nicht. Auch als Selbstständiger kann man unter Umständen eine Riester-Förderung in Anspruch nehmen, solange bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Wann also kommt eine Riester-Rente für Selbständige in Frage, und was muss man tun, um die staatliche Förderung zu erhalten?

Mittelbar zulagenberechtigt: Verheiratete Selbstständige

Selbständige gelten als mittelbar zulagenberechtigt, wenn der Ehepartner in einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht und förderberechtigt ist. In diesem Fall können Selbständige einen eigenen Vertrag abschließen und erhalten bei Zahlung des Mindesteigenbeitrags die volle staatliche Grundzulage. Damit generiert sich aus der Eheschließung ein Anspruch auf Riester, auch wenn Selbstständige nicht in einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit stehen.

Unmittelbar berechtigt: Rentenversicherungspflichtige Selbstständige

Nicht alle Selbstständigen sind von der Rentenversicherungspflicht befreit. Wer als Selbstständiger der Pflicht zur Rentenversicherung unterliegt, hat einen Anspruch auf den Abschluss einer Riester-Rente mit allen Zulagen und Steuererleichterungen. Damit gilt das Argument nicht, dass eine Riester Rente für Selbständige nicht in Frage kommt. Gerade sie können von der angemessenen Steuererleichterung profitieren.

Auch für Selbstständige nötig: Die Beantragung

Für Selbstständige gilt das gleiche Antragsverfahren wie für alle anderen Versicherten. Wer die staatlichen Zulagen beanspruchen will, muss diese beantragen. Der Antrag wird einmalig beim Versicherer gestellt und gilt ein Leben lang. Anders dagegen sieht es bei der steuerlichen Förderung aus.

Wichtig für die Steuererklärung: Die Riester-Rente für Selbstständige

Auch Selbständige müssen ihre Riester-Beiträge bei der Steuererklärung geltend machen. Eine Riester-Rente kann für sie aus steuerlichen Gründen besonders interessant sein, denn Selbständige tragen bei einem hohen Einkommen eine gravierende Steuerlast. Diese reduziert sich mit dem Ansatz der Beiträge in der jährlichen Steuererklärung.

  • Gut zu wissen

Das Vorurteil, eine Riester-Rente komme für Selbständige nicht in Frage, hält sich schon seit der Platzierung der Riester-Rente am Markt hartnäckig. Allerdings ist es in dieser Form nicht zutreffend! Wenn Sie sich als Selbständiger jetzt für den Abschluss einer Riester-Rente interessieren, sprechen Sie uns gerne an! Unsere kompetenten Fachleute zeigen Ihnen gerne, wie Sie von einer Riester-Rente profitieren und welche Zulagen und Steuererleichterungen möglich sind.

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