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Riester Rente im Ausland

Riester Rente im Ausland

Den Altersruhesitz ins Ausland zu verlagern ist der Traum vieler Rentner, den sie sich unbedingt noch erfüllen möchten. Hinsichtlich der gesetzlichen Rente ist das auch überhaupt gar kein Problem, schon gar nicht, wenn man den Wohnort ins EU-Ausland verlagert. Anders sah es bisher mit der Riester-Rente aus. Bis zum Jahr 2007 riskierten Rentner mit einem Wohnsitz im Ausland, dass der Zulagenanspruch der Riester-Rente verloren ging.

Endlich abgesegnet: Die Riester Rente im Ausland

Bis 2007 ging der Anpruch auf Zulagen verloren, wenn Rentner den Wohnsitz ins Ausland verlagerten und in Deutschland nicht mehr uneingeschränkt steuerpflichtig war. Dies führte für Grenzgänger, Entsendungen und Auswanderer zu Problemen, weil sowohl die Zulagen als auch der Steuervorteil zurückgezahlt werden mussten. Damit entwickelte sich die Riester Rente im Ausland zu einer wenig lukrativen Form der Altersvorsorge. Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist diese Problematik überholt.

Seit 2007: Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

Im Jahr 2007 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Rentner, die in Deutschland nicht voll steuerpflichtig sind, ihre Zulagen und den Steuervorteil nicht zurückzahlen müssen. Damit musste der deutsche Gesetzgeber die Riester-Vorgaben an EU-Recht anpassen. Somit ist ein Altersruhesitz auf Mallorca oder den Kanaren problemlos möglich, ohne den Riester-Vorteil zu verlieren. Mit der Riester Rente im Ausland wird das Produkt für alle interessant, die im Alter auswandern möchten.

Seit 2009: Riester auf für die Immobilie

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs geht allerdings noch weiter. Im Jahr 2009 entschied die EU-Kommission, dass eine selbstgenutzte Immobilie im EU-Ausland mit dem Riester-Modell bezahlt werden darf, ohne dass die Zulagen und der Steuervorteil verloren gehen. Damit ermöglicht die Riester Rente im Ausland nun auch den Erwerb von selbstgenutztem Eigentum, ohne dass vollständige staatliche Förderung verloren ist.

  • Gut zu wissen

Die neue Rechtsprechung macht Riester für alle interessant, die den Altersruhesitz zumindest teilweise ins Ausland verlagern möchten, da auch sie nun einen Anspruch auf die Riester Rente im Ausland haben. Planen Sie in der Zukunft einen entsprechenden Umzug ins Ausland, sprechen Sie jetzt unsere Experten an, um Ihre möglichen Zulagen und Ihre steuerliche Förderung zu berechnen. Unsere erfahrenen Fachleute zeigen Ihnen gerne, wie sich Riester auch für Sie lohnt!

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