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Jan 27

Riester Rente im Ausland

Wer im Besitz eines Riester Rente Vertrages ist, kann von den Vorteilen auch im Ausland profitieren. Das Renteneintrittsalter der Riester Rente wurde von bislang 60 auf 62 Jahre hoch gesetzt. Dies ergab ein Urteil des europäischen Gerichtshofes und ist seit dem 01.01.2012 in Kraft getreten. Unbetroffen bleiben allerdings die alten Riester Verträge, die vor 2012 abgeschlossen worden sind.

Bedingungen der Riester Rente im Ausland

Es werden auch weiterhin die bisherigen Regelungen angewendet wie es bislang auch gewesen ist. Es gilt, wer in Deutschland arbeitet und im Ausland wohnt, erhält die staatlichen Zuschüsse vom Staat auch weiterhin. Sollte der Wohnsitz in einem der europäischen Mitgliedsstaaten sein, so hat der Anleger seine staatlich gewährten Zuschüsse auch nicht zurück zu zahlen. Das gilt für alle Riester Rente Produkte.


Riester Rente Zulagen

Neben der Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters gab es bei der Riester Rente keine weiteren Änderungen. Auch für die Riester Rente im Ausland wird dem Sparer eine Grundzulage von mindestens 154,00 Euro gewährt. Für jedes vor 2008 geborenes Kind erhält ein Elternteil ein Riester Rente Kinderzulage in Höhe von 185,00 Euro. Für ab 2008 geborene Kinder beträgt die Riester Rente Kinderzulage bereits 300,00 Euro. Alle gewährten Zulagen werden jährlich gewährt. Es sollte hier ein Online-Vergleich durch geführt werden.

Berechnung bei Riester Rente im Ausland

Um die garantierte Mindestzulage erhalten zu können, hat der Sparer vier Prozent seine Bruttoeinkommens aus dem vorherigen Jahr in seine Riester Rente ein zu zahlen.
Der Sockelbetrag beträgt momentan, auch für die Riester Rente im Ausland, 60,00 Euro. Dieser Betrag ist in jedem Jahr mindestens zu entrichten.

Fazit

Für alle im Ausland lebenden Riester Rente Sparer besteht also die Möglichkeit die Riester Rente Förderung zu erhalten. Die Bedingung hierfür ist allerdings, dass der Sparer in Deutschland arbeiten muss und in einem EU-Land lebt. Es ist auch möglich unter bestimmten Bedingungen die Riester Rente ausgezahlt zu bekommen, wenn der Anleger seinen Altersruhesitz ins Ausland verlegen sollte. Alle Informationen sind auf http://www.riester-rente.eu zu erhalten.